Aktuelles 7.8.2021 – Wer sich zu dem geplanten Gewerbegebiet, um das es in diesem Artikel geht, näher befassen möchte, der bediene die Suchdienste. Dabei wird dann eine Seite auftauchen, die bereits im Vorfeld zu dem hier angegebenen Themenbereich eingehend informiert hat. Sie führt im Titel der Seite den Begriff „Gegenwind“. Dies nur, weil ich erneut „angegangen“ werde, irgendwelche Internas darzustellen. Dem ist mitnichten so, denn die genannte Seite hatte bereits vor Veröffentlichung dieses Artikels hier eingehend berichtet. Zudem gibt es andere Blogs in unserem Heimatlandkreis, z. B. den eines Kreistagsabgeordneten, der auch zu diesem Geschehen sehr eingehend veröffentlicht hat.
Das avisierte und allenthalben seitens politischer Entscheidungsträgerschaften überwiegend als Notwendigkeit erachtete geplante Gewerbegebiet am Autobahnkreuz Wolfsburg/Königslutter an der A2 und A39 wird jetzt von der überwiegenden Mehrheit als „beteiligungspflichtig“ interpretiert. Oder sollten wir besser sagen „beteiligungsnotwendig“ ? Sucht es euch aus. Ihr könnte aber auch erst einmal diesen kleinen Aufsatz lesen, um euch dann eine Meinung zu bilden oder die bestehende ggf. etwas zu variieren.